Die gläserne Abgeordnete

Sie als Bürgerinnen und Bürger haben ein berechtigtes Interesse an den Einkünften von Politikerinnen und Politikern. Deswegen habe ich mich entschieden, diese im Sinne der vollständigen Transparenz auf meiner Website an dieser Stelle zu veröffentlichen. Dazu gehören neben meiner Abgeordnetenentschädigung und weiterer mandatsbezogener Einkünfte auch die Einkünfte meiner Nebentätigkeiten.

 

1. Diäten

Jahr  Summe Entwicklung
2021 8184,00 € Nullrunde
2022 8521,00 € 3,95 % Erhöhung
2023 8785,00 € 3,01 % Erhöhung

Die Entschädigungen für Abgeordnete sind gesetzlich geregelt und im Hessischen Abgeordnetengesetz festgelegt. Hessische Landtagsabgeordnete erhalten monatlich eine zu versteuernde Abgeordnetenentschädigung (auch „Diäten“ genannt) in Höhe von 8.785,00 € (Zahlbetrag der Grundentschädigung Stand 01. Juni 2023). Sonderzahlungen wie Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, ein dreizehntes Monatsgehalt oder Ähnliches gibt es nicht.

Hinzu kommen noch weitere Ausgaben, die auf das Landtagsmandat zurückgehen und ebenfalls aus den Diäten zu bestreiten sind. Verpflichtend für einen SPD-Landtagsabgeordneten sind die Mandatsträgerabgaben an die verschiedenen Gliederungen der Partei.

 

2. Mandatsbedingte Einnahmen

Aufwandspauschale:

Die Aufwendungen für Büromaterial, Fachliteratur, Zeitungen, Porto, Telefon und Miete des Wahlkreisbüros werden durch Zahlung einer monatlichen Kostenpauschale abgegolten. Dafür erhalte ich direkt von der Landtagsverwaltung 996 € pro Monat (Stand 01.07.2022).

Mitarbeiter-/innen-Pauschale

Für die Lohnkosten meiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalte ich 5.354,41 €/Monat (Stand 01.08.2022-31.07.2023), welche direkt von der Landtagsverwaltung an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verausgabt werden.

Reise- und Übernachtungskosten

Als Landtagsabgeordneter werden mir alle mandatsbedingten Fahrten innerhalb Hessen nach dem Hessischem Reisekostengesetz erstattet. Fahrten außerhalb Hessens im Auftrag des Landtages, einer seiner Ausschüsse oder meiner Fraktion werden ebenfalls nach Genehmigung des Landtagspräsidenten erstattet.

 

3. Weitere Einkünfte

    • Hessische Landesanstalt für privaten Rundfunk: 430 € Aufwandsentschädigung im Monat und 100 € Sitzungsgeld pro Sitzung (nicht monatlich)
    • Stadtverordnete der Stadt Kassel: 550 € Aufwandsentschädigung im Monat