Gerald Kummer und Tanja Hartdegen: Scharfe Kritik an geplanter Zusammenlegung von Bewährungs- und Gerichtshilfe

Bild: Christof Mattes; CC BY-SA 4.0

In der heutigen Sitzung des rechtspolitischen Ausschusses sind die Stellungnahmen zur geplanten Gesetzesänderung über die Zusammenlegung der Gerichts- und Bewährungshilfe behandelt worden.

Gerald Kummer, rechtspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Hessischen Landtag, erklärt: „Die Bewährungshilfe und Gerichtshilfe haben wohl nur das Wort ‚Hilfe‘ gemein. Denn während die Bewährungshilfe, die üblicherweise den Landgerichten zugordnet ist, mit Täterinnen und Tätern arbeitet und hier der Resozialisierungsgedanke sowie Hilfe und Kontrolle im Vordergrund stehen, sind hingegen bei der Gerichtshilfe, die bei den Staatsanwaltschaften angesiedelt ist, die ermittelnde Funktion im Strafverfahren sowie die Arbeit mit Opfern zentral. Mit der Gesetzesänderung ist nun geplant, diese thematisch unterschiedlichen Arbeitsgebiete zu den Sozialen Diensten der Justiz zusammenzulegen.“

Die justizvollzugspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Tanja Hartdegen, führt weiter aus: „Die Stellungnahmen der Vertretungen aus der Praktik haben viele Kritikpunkte bzgl. der geplanten Zusammenlegung benannt und lehnen eine Zusammenlegung ab. So haben die Evaluationen der bereits laufenden Pilotprojekte gezeigt, dass erhoffte Synergieeffekte nicht eingetreten sind. Kritisiert wird insbesondere, dass sich die Arbeit künftig im Spannungsfeld zwischen Gerichts- und Bewährungshilfe abspielt und sich die Mitarbeitenden ständig zwischen ermittelnder Tätigkeit, Opferarbeit und Bewährungshilfetätigkeit bewegen müssen.“

Zudem gehe die Wahrnehmbarkeit der Gerichtshilfe als eigener Fachbereich verloren. Besonders zu bemängeln sei, dass die Gerichtshilfe in den Ermittlungsverfahren keine Rolle mehr spiele, denn die Gerichtshilfe würde, schon allein wegen der örtlichen Veränderung, nicht mehr von der Staatsanwaltschaft wahrgenommen. Hartdegen: „Aufgrund der geringen Schnittmenge gibt es so gut wie keine Synergieeffekte. Durchgängige Betreuung der Probanden funktioniert noch nicht einmal innerhalb der Bewährungshilfe. Zudem bemängelt die Bewährungshilfe die fehlenden Beförderungsstellen und eine Verschlechterung der Supervisionssitzungen.“

„Als SPD-Fraktion haben wir aufgrund der beträchtlichen inhaltlichen Kritik eine mündliche Anhörung beantragt, der im Ausschuss zugestimmt wurde“, so Kummer und Hartdegen gemeinsam.