Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Seit der zweiten Lesung am letzten Mittwoch – Frau Dahlke hat es bereits gesagt – hat sich im Grunde nichts geändert; denn wir finden den Gesetzentwurf der Landesregierung immer noch enttäuschend.
Wir sind immer noch der Meinung, dass das Modell – es ist noch immer von ihm – von Olaf Scholz das bessere, wenngleich vielleicht aufwendiger umzusetzende Modell ist; denn uns geht es immer noch um Steuergerechtigkeit. Es gilt immer noch: Der hessische Sonderweg bei der Grundsteuer wird Mieter belasten und Reiche begünstigen. Der Finanzminister hat es bis heute nicht vermocht – wir sind in der dritten Lesung –, schlüssig zu erläutern, womit er eigentlich das politisch willkürlich gesetzte Flächen-Faktor-Verfahren empirisch be-legen will.
Die Kollegin Dahlke von den GRÜNEN freut sich über die Zustimmung der Immobilienwirtschaft und überhört die Stimmen wie diejenige der Steuerberaterkammer, die das Modell von Olaf Scholz für das genauere halten, oder des DGB, die den Bezug auf den tatsächlichen Wert der Immobilie fordern, oder wie die von Prof. Dr. Löhr, die von erheblichen Zweifeln an der Verfassungskonformität des Entwurfs sprechen. Das werden im Zweifel – das räumt auch der Finanzminister ein – Gerichte klären.
Wir jedenfalls haben gewarnt.
Bleibt der Änderungsantrag der LINKEN, der uns diese dritte Lesung beschert hat. Lieber Herr Schalauske, Sie haben in der Anhörung die Stellungnahme des Netzwerks Frankfurt für gemeinschaftliches Wohnen gehört – zumindest ich habe sie gehört, die CDU und die GRÜNEN haben da vielleicht gerade mal wieder weggehört: Ihre Fraktion hat wesentliche Teile der Stellungnahme wortwörtlich in die Antragsbegründung übernommen. Ich kann durchaus nachvollziehen, dass Sie wollen, dass der Stellungnahme des Netzwerks hier noch einmal mehr Nachdruck verliehen wird. Aber dieser Änderungsantrag sorgt nicht dafür, dass das Gesetz als solches gerechter für alle wird.
Ja, genau. Deshalb werden wir uns, wie schon im Ausschuss, beim Änderungsantrag enthalten. Den Gesetzentwurf bzw. beide Gesetzentwürfe lehnen wir auch weiterhin ab. – Danke für die Aufmerksamkeit.